Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand und Ausschlüsse
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln abschliessend den Erwerb und die Nutzung von Fahrausweisen, Reservationen, Verpflegungsleistungen (Catering) und Kombi-Angeboten über die offiziellen Online-Verkaufsplattformen (nachfolgend «Webshop») der Compagnie du Chemin de fer Montreux Oberland bernois SA und der Transports Montreux-Vevey-Riviera SA (nachfolgend gemeinsam «MOB»), nämlich ausschliesslich über die Websites mob.ch und gpx.swiss.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Es gelten die folgenden rechtlichen Grundlagen:
Die nationalen Tarife der Alliance SwissPass: Insbesondere der Allgemeine Personentarif (T600) und seine Anhänge (insbesondere der T600.9 zur Regelung der Erstattungsbedingungen).
Der internationale Tarif: Die Gemeinsamen Bestimmungen für die Benützung und Reservierung von Plätzen (TCV) T710.1, sofern anwendbar.
Der rechtliche Rahmen des Bundes: Das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (PBG) sowie die entsprechende Verordnung (VPV).
2. Elektronische Fahrausweise (E-Tickets) und Reservationen
2.1 Personalisierung und Registrierung
Die E-Tickets und Online-Reservationen sind streng persönlich, namentlich ausgestellt und nicht übertragbar. Alle elektronischen Fahrausweise und Online-Reservationen werden zentral in einem elektronischen Dossier gespeichert, von dem auf Anfrage eine Kopie erhältlich ist (gemäss T600, Ziffer 41.06).
2.2 Gültigkeit der Fahrausweise und Kauffristen
Definition des Datums: Das Reisedatum wird beim Kauf oder bei der Bestellung verbindlich festgelegt.
Gültigkeitsdauer: Die elektronischen Billette sind pro Wegstrecke nur an einem (1) Kalendertag gültig. Diese Gültigkeitsdauer kann von derjenigen von Billetten abweichen, die physisch am Schalter oder an Automaten gekauft werden.
Mehrtägig gültige Fahrausweise: Bei Fahrausweisen mit einer Gültigkeit von mehreren Tagen muss die Rückreise zwingend an dem bei der Bestellung gewählten spezifischen Datum erfolgen.
Vorverkaufsfristen: Auf der Website mob.ch können elektronische Billette frühestens 60 Tage vor dem Reisedatum erworben werden. Online-Reservationen können im Voraus für die gesamte laufende Fahrplanperiode getätigt werden (die Vorverkaufsfristen können bei Fahrplanwechseln Anfang Juni und Anfang Dezember verkürzt sein).
2.3 Obligatorischer Vorabkauf
Der Kauf- und Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein. Ein nach der Abfahrt getätigter Kauf gilt als Reise ohne gültigen Fahrausweis. In diesem Fall hat der Reisende den Fahrpreis zuzüglich eines gesetzlichen Zuschlags gemäss T600.5, Ziffer 30.00 zu entrichten.
2.4 Kontrollmodalitäten und Legitimation
Bei der Kontrolle gilt eine strikte Ausweispflicht.
2.4.1 Legitimation
Der Reisende muss unaufgefordert einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte) vorweisen. Für Reisen in der Schweiz wird auch ein gültiges Halbtax- oder Generalabonnement (GA) als Ausweis akzeptiert. Bei ermässigten Tarifen ist die entsprechende Ermässigungskarte vorzuweisen. Handelt es sich um ein mit dem Billett verknüpftes SwissPass-Konto, so ist dieses auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen.
2.4.2 Kontrolle auf dem Bildschirm (Mobiles Endgerät)
Das Billett muss auf dem Bildschirm sichtbar oder in der entsprechenden Anwendung des Geräts verfügbar sein. Das mobile Endgerät ist dem Kontrollpersonal auf Verlangen auszuhändigen. Das Personal ist ausdrücklich berechtigt, das Gerät des Kunden zu bedienen, um eine ordnungsgemässe technische Kontrolle durchzuführen.
2.4.3 Kontrolle in Papierform (Print@Home)
Das ausgedruckte Billett muss vollständig im A4-Format vorgewiesen werden. Der Ausdruck muss in 100 % Grösse (ohne Skalierung) mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker auf weissem, unbedrucktem Papier im Hochformat und mit hoher Auflösung erfolgen. Billette, die per Fax gesendet, fotokopiert oder von anderen Medien ausgedruckt wurden, werden nicht akzeptiert. Die Bestellnummer (bestehend aus 12 Ziffern) oben rechts muss einwandfrei lesbar sein.
2.4.4 Ungültigkeit
Die von der MOB versendete Bestätigungs-E-Mail gilt in KEINEM FALL als Fahrausweis. Jedes beschädigte oder schwer lesbare Billett gilt als ungültig. Reisende, die ein solches Billett vorweisen, gelten als Reisende ohne gültigen Fahrausweis im Sinne des T600, Kapitel 6.
3. Bestimmungen für Gruppen
3.1 Reservationspflicht
Jede Reservation für eine Gruppe (definiert als eine Gruppe von mehr als 9 gemeinsam reisenden Personen) muss zwingend über die Reservationszentrale der MOB erfolgen. Sie kann in keinem Fall selbstständig über den Webshop getätigt werden.
3.2 Verbot der Aufteilung (Splitting)
Die Aufteilung von Gruppen (d. h. die Vervielfachung von aufeinanderfolgenden Einzelreservationen mit dem Ziel, die oben genannte Regel zu umgehen) ist strengstens untersagt. Die MOB behält sich das Recht vor, als solche identifizierte Plätze ohne Vorankündigung, ohne Ersatzangebot und ohne jegliche Erstattung zu stornieren. Die automatisch ausgestellten Reservationsbestätigungen verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
4. Stornierungs-, Änderungs- und Erstattungsrichtlinien
4.1 Definitionen
Stornierung: Systemseitiger Vorgang zur Freigabe der Leistung ohne Verrechnung für die MOB. Die Plätze werden wieder in den Verkauf gegeben. Eine Stornierung führt nicht automatisch zu einer finanziellen Erstattung.
Erstattung: Gutschrift eines Betrags zugunsten des Kunden auf das beim ursprünglichen Kauf verwendete Zahlungsmittel.
Änderung / Umtausch: Jede direkte Änderung des Datums oder der Leistung ist ausgeschlossen. Eine Änderung setzt zwingend die Stornierung der ursprünglichen Bestellung und die Aufgabe einer neuen Bestellung voraus, vorbehältlich der unten anwendbaren Regeln.
4.2 Prinzip der Kanalexklusivität
Für Käufe, die auf mob.ch und gpx.swiss getätigt wurden, wird an den Bahnhofschaltern keine Erstattung gewährt. Anfragen müssen zwingend über das dafür vorgesehene Online-Formular an das RailCenter MOB gerichtet werden (wobei die entsprechende Bestell- oder Billettnummer anzugeben ist).
Die Verjährungsfrist für das Einreichen einer Anfrage beträgt ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Leistung.
4.3 Erstattungsbedingungen
4.3.1 Fahrausweise
Das nationale Fahrausweissortiment unterliegt bedingungslos und vollumfänglich den Bestimmungen, Selbstbehalten und Ausnahmen des nationalen Tarifs der Alliance SwissPass T600.9.
4.3.2 Sitzplatzreservationen (inkl. Prestige) und Catering
Diese Leistungen sind strengstens von Erstattung und Umtausch ausgeschlossen. Ausnahmen werden nur in folgenden Fällen gewährt:
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall) bescheinigt, oder einer Sterbeurkunde.
Erheblicher, der MOB anzurechnender Ausfall (Verspätung von mehr als 1 Stunde, Zugausfall ohne gleichwertige Alternative, Klassenwechsel/De-Klassierung).
4.3.3 Kombi-Angebote (Transport + Freizeit)
Die Erstattung erfolgt gebührenfrei bis 7 Tage vor dem Reisedatum. Bei einer Stornierung zwischen 6 und 3 Tagen vor der Reise wird ein Selbstbehalt von CHF 10.– erhoben. Bei weniger als 2 Tagen vor der Abfahrt wird keine Erstattung gewährt.
5. Fahrgastrechte
Gemäss der geltenden Gesetzgebung können Kunden bei einer Verspätung am Zielort von mehr als einer Stunde oder bei Ausfall des Zuges ihr Recht auf Entschädigung geltend machen (gemäss T600 Kap. 15).
Der Reisende hat seine Reklamation und sein Entschädigungsbegehren ausschliesslich über das Online-Formular auf der Website der Alliance SwissPass einzureichen.
6. Unternehmenshaftung und Ausschlüsse
Die MOB verpflichtet sich, ihre Transportleistungen mit Sorgfalt zu erbringen. Die MOB lehnt jedoch ausdrücklich jede Haftung ab und gewährt keine Erstattung oder Entschädigung, wenn der Kunde seinen Zug verpasst aufgrund von:
Einer ihm direkt zuzuschreibenden Verspätung (mangelhafte Planung, verspätete Ankunft am Bahnhof).
Äusseren Störungen wie Verkehrsstaus, Parkschwierigkeiten oder der Verspätung eines anderen privaten Transportmittels (Flugzeug, privater Bus).
Ungünstigen Wetterbedingungen, die seine Anreise zum Abfahrtsbahnhof beeinträchtigen oder verlangsamen.
Die MOB schliesst ebenfalls jegliche Haftung für technische Ausfälle des Internetnetzwerks, des mobilen Endgeräts des Kunden oder für Ausfälle von Drittanbietern im Rahmen von Kombi-Angeboten aus.
7. Datenschutz und Missbrauchsbekämpfung
7.1 Datenschutzerklärung
Die Nutzung des Webshops setzt die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten voraus. Diese Prozesse sind streng durch unsere Datenschutzerklärung geregelt, die separat auf unserer Website verfügbar ist.
7.2 Einnahmensicherung und Betrugsbekämpfung
Kunden- und Abonnementdaten werden zur Einnahmensicherung (Kontrolle der Gültigkeit von Ausweisen, Inkasso, Betrugsprävention) ausgewertet und bearbeitet. Die MOB und die Schweizerischen Transportunternehmen sind gesetzlich berechtigt:
Alle Daten der Reisenden und Vertragspartner zu bearbeiten (Ticketdaten, Kontrolldaten und sensible Daten bei Missbrauchsverdacht).
Diese Daten mit anderen Transportunternehmen (bei internationalen Tickets auch grenzüberschreitend) auszutauschen, um die Gültigkeit der Tickets zu überprüfen und Betrug zu verhindern.
Bei Entdeckung von Missbrauch oder Fälschungen die betroffenen (nicht anonymisierten) Personen- und Kundendaten an die zuständigen internen Stellen sowie an externe Transportunternehmen zu übermitteln.
Präventiv die Daten von Reisenden auszutauschen, gegen die eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
Der Zugriff auf diese sensiblen Daten erfolgt unter strikter Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung. Darüber hinaus behält sich die MOB das exklusive Recht vor, die Nutzung von Promo-Codes personalisiert zu analysieren und auszuwerten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden AGB sowie alle Streitigkeiten, die sich aus einem über mob.ch und gpx.swiss geschlossenen Vertrag ergeben, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Montreux (Schweiz).
Die MOB behält sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen jederzeit anzupassen und zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
- Version April 2026
